Mindestlohn beachten auch bei Minijobs wie Hausmeister

Mindestlohngesetz seit dem 01.01.2015 in Kraft
Dienstag, 06. Januar 2015

Besonders wichtig ist auch, dass die Arbeitszeiten wöchentlich aufgezeichnet und zu den Abrechnungsunterlagen genommen werden. Hierzu ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Damit ist dann der Nachweis erbracht, wie viele Stunden für das ausgezahlte Gehalt gearbeitet wurde. Bei Missachtung dieser Vorschriften (MiLoG) drohen dem Arbeitgeber (Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaft) die Nachzahlung des Lohnes als auch ein Bußgeld.