Widerufsrecht auch für Mieter ?
Mieter als Verbraucher / Vermieter als Unternehmer
Das Landgericht Berlin hatte sich im Brugsfverfahren hiermit zu befassen. Mit Hinweisbeschluss wurde die Berufung des Mieters, der in der Wohnung verbleiben wollte, zurückgewiesen.
Voraussetzung für die Ausübung eines Widerrufsrechtes sei u. a., dass der Vermieter „Unternehmer“ i. S. d. § 14 BGB sei. Dies habe der Mieter zu beweisen.
Ein Vermieter ist regelmäßig dann "Unternehmer", wenn dessen Geschäfte nicht mehr nur eine private Vermögensverwaltung darstellen. Es müsste eine berufsmäßig betriebene Verwaltung ausgeübt werden. Da der Mieter diesen Beweis nicht erbracht hatte, stand ihm kein Widerrufsrecht zu. Der Mieter musste ausziehen.
LG Berlin, Beschluss vom 19.05.2016, AZ: 65 S 151/16