Abmahnung - Verkaufsanzeige ohne Energiewerte

ENEV - Pflichtangaben gelten auch für Makler
Donnerstag, 31. März 2016

Das urteilte kürzlich das Landgericht Würzburg (AZ 1 HK O 1046/15). Die Kennzeichnungspflicht dient dem Verbraucherschutz. Bereits bei der (kommerziellen) Anzeigenschaltung soll der Interessent Informationen zur energetischen Beschaffenheit / Verbrauch des Objektes erhalten. Das Weglassen der Energiewerte könnte den Verbraucher zu einer Entscheidung führen, die er in Kenntnis der Energiewerte nicht getroffen hätte. Die Abmahnung war daher gerechtfertigt; der Makler hatte auch die Abmahnkosten zu tragen.