Mietminderung wegen Baulärm in Berlin

Gründe für eine Mietminderung und was zu beachten ist.
Mittwoch, 14. Mai 2014

Berliner Mieter müssen grundsätzlich Baulärm und Staub bei Modernisierungen dulden, ohne hierfür Miete mindern zu können. Das Landgericht Berlin bestätigte dies mehrfach. Mieter müssen - jedenfalls im Innenstadtbereich von Berlin - jederzeit mit Bauarbeiten rechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei der Anmietung der Wohnung diese in ausgewiesenen Sanierungsgebieten liegt oder die Fassade erkennbar erneuerungsbedürftig ist oder sich eine Baulücke in unmittelbarer Umgebung befindet. Denn dann konnte der Mieter diese für ihn nachteiligen Veränderungen im Wohnumfeld vorhersehen.