Mietkaution bleibt tabu

Keine Entnahme im laufenden Mietverhältnis bei strittigen Forderungen
Montag, 02. Juni 2014

Der Vermieter darf während der Dauer des Mietverhältnisses keine Teilbeträge aus der Kaution entnehmen, wenn diese Forderung strittig ist. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, die das erlaubt, ist unwirksam (BGH, AZ: IIIV 243/13).