Maklercourtage bei der Vermietung von Wohnraum

Bestellerprinzip gilt seit dem 1.6.2015
Freitag, 21. August 2015

Nur in Ausnahmefällen kann auch der Mieter "Besteller" sein. Hierzu muss er dem Makler einen Suchauftrag erteilen haben (Textform i. S. d. § 126 b BGB). Ein Provisionsanspruch gegen den Mieter besteht aber nur dann, wenn der Makler wegen dieses konkreten Suchauftrages ein Angebot auftat und mit der späteren Zustimmung des Vermieters vermittelte.

Beim VERKAUF von Immobilien gilt das Bestellerprinzip nicht; somit kann der Käufer zur Zahlung der Provision verpflichtet werden.