Betrieb von Rasenmähern

Wann darf der Nachbar Rasen mähen ?
Mittwoch, 16. Juli 2014

Für besondere laute Geräte wie z. B. Graskantenschneider oder Laubbläser besteht ein weiteres Betriebsverbot und zwar werktags in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr.

Achtung! Besondere Vorschriften - wie z. B. die Satzung einer Gartenkolonie - sind zusätzlich zu beachten.