Änderungen Mess- und Eichgesetz beachten

Meldepflichen für WEG und Hauseigentümer
Freitag, 20. Februar 2015

Diese Pflicht obliegt dem Hauseigentümer oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Anmeldung muss innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen.
Da die Verletzung der Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sollte dies unbedingt beachtet werden.