Aktuelle Meldungen

Wichtige Informationen und Neuerungen für Eigentümer von Immobilien haben wir hier für Sie zusammengestellt.

06Okt
2016

Mieter als Verbraucher / Vermieter als Unternehmer

Der Mieter hatte einen Mietaufhebungsvertrag geschlossen. Nach der Unterschrift überlegte er es sich anders und wollte sich nicht mehr an dieser Beendigungsvereinbarung festhalten lassen. Hierzu berief er sich als Verbraucher auf sein Widerrufsrecht ( §§ 312, c, g iVm § 355 BGB ). Der Vermieter verlangte die fristgerechte Herausgabe der Wohnung und erhob im weiteren Verlauf Räumungsklage gegen den Mieter.

08Aug
2016

Kosten des Schlüsseldienstes

Der Vermieter muss den Zugang zur Wohnung sicherstellen; es handelt sich hierbei um Instandhaltungskosten.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Mieter den Schlüssel durch unsachgemäße Handhabung / Aufbewahrung beschädigte.

09Jun
2016

Fensterputzen keine Mieterpflicht

Der Mieter hatte seine Wohnung mit verschmutzten Fenstern zurückgegegeben, was der Vermieter nicht hinnehmen wollte. Da der Mieter das Putzen verweigerte, beauftragte der Vermieter ein Unternehmen mit der Reinigung. Die Kosten wollte der Vermieter vom Mieter erstattet haben.

31Mär
2016

ENEV - Pflichtangaben gelten auch für Makler

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Makler ist rechtens, wenn dieser in einer Verkausanzeige die nach § 16 a ENEV vorgesehenen Pflichtangaben (Energeiverbrauch, Energieträger etc). nicht benennt, obwohl ein Energieausweis vorhanden ist.

11Feb
2016

zur Nutzungsmöglichkeit eines Stellplatzes

Ein Wohnungseigentümer wollte anstelle eines Auto´s seine Fahrräder auf dem Stellplatz in der Tiefgarage abstellen. Aus Sicherheitsgründen sollte hierzu auch ein Fahrradbügel auf dem Stellplatz montiert werden. Auf der Wohnungseigentümerversammlung wurde dies dem Wohnungseigentümer auch per Mehrheitsbeschluss erlaubt. Hiergegen erhob ein Wohnungseigentümer Anfechtungsklage.

Das Landgericht hob den Beschluss auf!

Ein Mehrheitsbeschluss, der einem Wohnungseigentümer das Abstellen von Fahrrädern als auch das Anbringen eines Fahrradbügels erlaubt, ist unwirksam.

23Dez
2015

Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (AZ: VIII ZR 266/14) ist bei einem Mieterhöhungsverlangen stets die tatsächliche Wohnfläche zu berücksichtigen.

Bisher wurde bei einer Mieterhöhung die vertraglich festgelegte Wohnfläche verwendet, wenn die Abweichung im Toleranzbereich von bis zu 10 % lag. Hieran hält der BGH nicht mehr fest.

Seiten